Rechtsprechung
VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enge Auslegung des § 100 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit der Folge der Pflicht zu nicht willkürlicher Vornahme der Einschränkung der Bieterrechte; Begründung einer vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe der Architektenleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhandlungsverfahren m. integr. Mehrfachbeauftragung v. Vorentwürfen
Verfahrensgang
- VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
- OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - Verg 101/04
- OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
Vergabe von Telefondienstleistungen
Auszug aus VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
Eine etwaige Selbstbindung des Auftraggebers beschränkt sich lediglich auf das eigene Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff. GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.8.2003, 2 Verg 9/02; BayObLG, Beschluss v. 23.5.2002, Verg 7/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002, VK 2- 12/02).Hat der Gesetzgeber sich festgelegt, den Rechtsweg für bestimmte Bereiche des Vergaberechts nicht zu eröffnen, gilt dies selbst dann, wenn der Auftraggeber einen abweichenden Rechtsschein hervorgerufen hat (s. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002 aaO).
- OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02
Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens bei europaweiter Ausschreibung …
Auszug aus VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
Eine etwaige Selbstbindung des Auftraggebers beschränkt sich lediglich auf das eigene Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff. GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.8.2003, 2 Verg 9/02; BayObLG, Beschluss v. 23.5.2002, Verg 7/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002, VK 2- 12/02). - EuGH, 16.10.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien
Auszug aus VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
Damit liegen die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB objektiv vor (vgl. hierzu auch EUGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, C-252/01 zu Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG, wo auch der EUGH auf die objektiven Gegebenheiten abstellt und dementsprechend öffentliche Aufträge dann nicht dem europäischen Vergaberechtsregime unterstellt, wenn im Rahmen der Durchführung des Auftrags bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, die ihre Grundlage in innerstaatlichen Rechtsvorschriften haben.). - BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe
Auszug aus VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
Eine etwaige Selbstbindung des Auftraggebers beschränkt sich lediglich auf das eigene Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff. GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.8.2003, 2 Verg 9/02; BayObLG, Beschluss v. 23.5.2002, Verg 7/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002, VK 2- 12/02). - VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99
Vergabe eines Umzugs
- OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11. November 2004 (Az. VK 1 - 207/04) wird zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - Verg 101/04
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11. November 2004 (Az. VK 1 - 207/04) zu verlängern, wird abgelehnt. - VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines …
Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03). - VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09
Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für …
Ob tatsächlich eine europaweite Ausschreibung durchgeführt wurde, ist für die Beurteilung unerheblich (OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.08.2002, 2 Verg 9/02; VK Sachsen, Beschluss v. 12.06.2009, 1/SVK/011-09; VK Bund, Beschluss v. 11.11.2004, VK 1-207/04).